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KONTAKTFORMULARSachverständiger, Gutachter für Elektronik und Elektrotechnik in Berlin und Brandenburg. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Allgemeine Informationen
Der Sachverständige ist eine unabhängige vertrauenswürdige Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen. Der Sachverständige hat seine Aufgaben stets
unabhängig
weisungsfrei
unparteiisch
gewissenhaft
zu erstatten.
Unparteiisches Verhalten des Sachverständigen erfordert, dass er bei der Auftragsdurchführung
neutral verfährt und bei der Behandlung der Sachfragen den Grundsatz der Objektivität beachtet.
So darf sich der Sachverständige weder mit den Interessen eines Beteiligten identifizieren,
noch einen Beteiligten bevorzugt behandeln.
Privatgutachten
Gerichtsgutachten
Versicherungsgutachten
Schiedsgutachten
Darüber hinaus kann auch ein Wertgutachten fachkundig erstellt werden. Das Wertgutachten wird oft bei Gründung, Verkauf und für Versicherungen zum Zweck der Schadensregulierung, Risikoeinschätzung oder Wertermittlung benötigt.
BDSF-Mitgliedschaft
Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. gehört zu den ältesten Sachverständigenverbänden in Deutschland. Die anspruchsvollen Aufnahmebedingungen garantieren, dass nur besonders qualifizierte Bewerber akzeptiert und aufgenommen werden. Dies wiederum gibt Auftraggebern und Gerichten die Sicherheit, mit einem BDSF Sachverständigen / Gutachter einen qualifizierten und geprüften Sachverständigen an der Hand zu haben. BDSF Sachverständigen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Nachweis einer qualifizierten Ausbildung im Fachbereich
Mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung mit Nachweis von Projekterfahrung
Polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis eines einwandfreien Leumunds
Durch die Überwachung und Weiterqualifikation der BDSF Sachverständigen darf der Auftraggeber von einem konstant hohen Niveau und einer qualitativ hohen Leistung ausgehen. Alle BDSF Sachverständigen wurden nach einem langjährig erprobten Verfahren geprüft und zugelassen, so dass eine fachliche Prüfung der Qualifikation durch den Auftraggeber nicht mehr erforderlich ist.
Zertifizierung nach
DIN EN ISO/IEC 17024
Nach den Vorgaben der vorhandenen DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt. Über die DIN EN ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu.
DEKRA zertifizierter
Sachverständiger
Elektroschadenbewertung
an der Gebäudetechnik
In der Elektrotechnik haben Fehler oft schwerwiegende und teure Folgen. Die Fähigkeit, Schäden bzw. Schwachstellen, welche im Laufe der Jahre zu Schäden führen können, in einer Elektroanlage zu erkennen sowie ihre Ursachen und Folgen zu beurteilen, zeichnet kompetente Sachverständiger aus.
Es wird heute immer wichtiger, Überspannungsschäden zu beurteilen bzw. den Unterschied zu erkennen,
ob es sich um einen Überspannungsschaden oder einen Schmor- bzw. Allmählichkeitsschaden handelt.
Auch hier sind kompetente Elektroschadenbewerter gefragt. Ein DEKRA zertifizierter
Nachweis meiner Qualifikation als Elektrogutachter verleiht meinen Kunden die Sicherheit einer kompetenen
und objektiven Beurteilung nach geltenden VDE Normen bzw. entsprechenden VdS Richtlinien.
Mein Leistungsspektrum beinhaltet unter anderem Begutachtung von:
Ursachen und Folgen von Schäden in Elektroanlagen
Brandschutz in elektrischen Anlagen
Blitz und Überspannungsschäden in elektrischen Anlagen
Blitz und Überspannungsschäden an elektrischen Geräten
Unterscheidung zwischen Überspannungsschäden und Schmor bzw. Allmählichkeitsschäden
Innerer und äußerer Blitzschutz
Gutachter für Photovoltaikanlagen
Als Gutachter für die Photovoltaik-Anlagen biete ich neben der Aufnahme und Darlegung des Ist-Zustandes
der geprüften PV-Anlage und ggbf. der gefundenen Mängel, auch die Vorschläge zur Mängelbeseitigung
und Instandsetzung der Anlage. Dabei können auch versteckte Mängel oder Montagefehler aufdeckt werden.
Die dokumentierten Mängel können als Grundlage für die Instandsetzung der Photovoltaikanlage
und Reklamationen bei Herstellern dienen.
Ich biete Photovoltaik-Gutachten für:
Versicherungen
Banken
Private und gewerbliche Anlagenbetreiber
Installateure und Errichter der PV-Anlagen
Hersteller von Photovoltaik-Komponenten
e-Mobiliät - Fachexperte für
Home-Produkte und vernetzte Ladeinfrastruktur
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 9. März 2016 eine Ladesäulenverordnung (LSV) für Deutschland erlassen,
mit der die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/94/EU zur Schaffung einer einheitlichen standardisierten
Ladeinfrastruktur bei neu zu errichtenden Ladepunkten erfolgte.
Mit LSV sind die Mindestanforderungen an sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich
zugänglichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge geregelt. Sie beinhaltet z. B. Anforderungen an das Anmeldeverfahren
und den Prüfungsumfang bei Inbetriebnahme von öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Die Ladestationen (Wallboxen und Ladesäulen) müssen, wie alle elektrischen Anlagen, einer Erstprüfung
bei Errichtung bzw. Inbetriebnahme der Anlage und regelmäßigen, dokumentierten Wiederholungsprüfungen
unterzogen werden. Die Prüfung muss die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die Einhaltung der technischen
Normen sowie besondere Herstellervorgaben für einen sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb erfüllen
und dokumentieren. Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, z. B. eigene
Normen für Ladestationen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall
bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen und an den Prüfer
besonders hohe Anforderungen gestellt.
VDE-Mitgliedschaft
Sowohl meine Ausbildung als auch meinen bisherigen beruflichen Werdegang kann ich als solide Grundlage für meine jetzige Tätigkeit als Sachverständiger / Gutachter für Elektronik und Elektrotechnik einbringen. Die vorhandene DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung dokumentiert meine Qualifikation als Gutachter für Elektronik und Elektrotechnik nach einem weltweit gültigen Standard, gibt meinen Kunden und Behörden ein Höchstmaß an Sicherheit und weist meine Kompetenzen als Fachexperte nach. Ein DEKRA zertifizierter Nachweis meiner Qualifikation als Sachverständige sichert meinen Kunden eine kompetente und objektive Beurteilung nach geltenden VDE Normen bzw. entsprechenden VdS Richtlinien zu. Als VDE-Mitglied erhalte ich stets aktuelle Informationen und entscheidungsrelevante Fakten über Technik und Trends aus allen VDE Technologiegebieten.
TÜV: Befähigte Person zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln
Für die Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel sowie den Betrieb
elektrischer Anlagen gelten neue Regelungen. Es müssen hier die neue DIN VDE 0105-100
sowie DIN VDE 0701-0702 beachtet werden. Für die sichere Durchführung der Prüfungen
sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu prüfenden elektrischen Arbeitsmittels
ist eine hohe, an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig.
Laut §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Änderungs- oder Instand-setzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden.
Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Diese Maßnahmen sind mit dem Ziel durchzuführen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben sowie die Einhaltung des sicheren Betriebs zu gewährleisten. Auf der Grundlage der neuen Berufsgenossenschaftlichen Information BGI/GUV-I 5190 dürfen wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die erforderliche Qualifikationsstufe ist die Elektrofachkraft. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf allein keine rechtsverbindlichen Prüfungen mehr durchführen. Sie kann diese Prüfungen realisieren, die Verantwortung liegt aber bei der Elektrofachkraft. Die Be- und Auswertung der Prüfergebnisse unterliegt der Verantwortung der befähigten Person. Dies ist durch geeignete Maßnahmen (eigenes Personal oder Hinzuziehung einer Elektrofachkraft) sicherzustellen.
Referenzen
Auswahl Referenzen/Auftraggeber
Seit Bestehen des Sachverständigenbüros habe ich Aufträge für unterschiedliche Auftraggeber abgewickelt.
Zu meinen Auftraggebern zählen mittlerweile namhafte Unternehmen aus der Industrie, Dienstleistungsunternehmen.
Weitere Aufträge erhielt ich von Hausverwaltungen, Handwerksbetrieben, Versicherungsgesellschaften, Amtsgerichten
und nicht zuletzt von Privatpersonen.
Nachstehend finden Sie eine kurze Auswahl meiner Auftraggeber.
Wenn Sie Näheres über unsere bisherigen Auftraggeber erfahren möchten,
schauen Sie doch mal auf die folgenden Links.
Elektronikgutachten
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Elektrotechnikgutachten,
Photovoltaikgutachten
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